Deutsch A1 für den Familiennachzug
Wer als Ehepartner nach Deutschland nachziehen möchte, muss sich in der Regel „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können – beim Nachzug zu einem ausländischen Ehepartner nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, beim Nachzug zu einem deutschen Ehepartner nach § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG, der auf diese Regel verweist. Das Gesetz setzt diese einfachen Kenntnisse mit dem Niveau A1 gleich (§ 2 Abs. 9 AufenthG). Unser Unterricht bereitet darauf vor — und auf die Prüfung Start Deutsch 1, mit der viele diesen Nachweis erbringen.
So lernst du bei uns
- Online im Einzelunterricht: Du lernst von zu Hause aus, live mit Lehrer über eine Videoverbindung. Die Termine sprechen wir mit dir ab.
- Aussprache von Anfang an: Nicht erst kurz vor der Prüfung. Wer deutlich spricht, wird in der mündlichen Prüfung verstanden.
- Nah an der Prüfung: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen üben wir im Format von Start Deutsch 1, bis hin zur Probeprüfung.
- Zum Selbstüben: die Übungen auf dieser Seite, zum Beispiel die Sprechübung für Teil 1.
Ablauf
- Du fragst Unterricht an und schreibst, wann deine Prüfung sein soll.
- Wir melden uns, stimmen mit dir die Termine ab und nennen dir den Preis.
- Im Unterricht arbeiten wir auf deinen Prüfungstermin hin.
Preis
Preis auf Anfrage. Die Termine sprechen wir mit dir ab. Die Prüfung selbst legst du bei einem Prüfungsanbieter ab; deren Gebühr ist nicht Teil des Unterrichts.
Was wir nicht sind
Die Sprachschmiede ist eine Schule, kein Prüfungszentrum und keine Behörde. Ob du den Sprachnachweis im Einzelfall brauchst oder davon befreit bist, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung. Frag dort nach, bevor du planst.