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Wer für den Ehegattennachzug A1 braucht

· 4 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Sprachschmiede – Unterricht in deutscher Sprache und Aussprache

Du möchtest zu deinem Ehepartner nach Deutschland ziehen? Dann spielt dein Deutsch oft schon vor der Einreise eine Rolle. Ob du einen Sprachnachweis auf Niveau A1 brauchst, hängt von deiner Situation ab.

Für den Ehegattennachzug musst du in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen. Das steht in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG für den Nachzug zu Ausländern und in § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG für den Nachzug zu Deutschen.

Wer muss A1 nachweisen?

Es gibt zwei Fälle: den Nachzug zu einem Ausländer, der in Deutschland lebt, und den Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen. In beiden Fällen verlangt das Gesetz in der Regel einen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

  • Nachzug zu einem Ausländer: § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG
  • Nachzug zu einem Deutschen: § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG

Diese Regelung betrifft dich, wenn du nicht selbst Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats bist. Anders ist es, wenn dein Ehepartner Staatsangehöriger eines anderen EU- oder EWR-Staats ist und in Deutschland sein Freizügigkeitsrecht nutzt: Dann gilt das Freizügigkeitsrecht, und ein A1-Nachweis ist dort keine Voraussetzung. Ist dein Ehepartner Deutscher, gilt dagegen das Aufenthaltsgesetz – also in der Regel auch der A1-Nachweis.

Was bedeutet A1?

A1 ist die niedrigste Sprachstufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Mit A1 kannst du dich in einfachen Alltagssituationen verständigen, zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Begrüßung. Das Aufenthaltsgesetz definiert einfache Deutschkenntnisse als A1 – genau das steht in § 2 Abs. 9 AufenthG.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmen – sie hängen vor allem vom Aufenthaltstitel deines Ehepartners in Deutschland und von deiner persönlichen Situation ab. Sie stehen in § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG. Dazu gehören zum Beispiel: Du kannst wegen einer Krankheit oder Behinderung kein Deutsch lernen. Dein Ehepartner in Deutschland hat einen bestimmten Aufenthaltstitel, etwa eine Blaue Karte EU. Es ist dir wegen besonderer Umstände im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar, dich vor der Einreise um Deutschkenntnisse zu bemühen. Der Nachweis entfällt auch, wenn dein Ehepartner in Deutschland Staatsangehöriger bestimmter Länder ist, zum Beispiel der USA, Kanadas, Australiens oder Japans. Ob eine Ausnahme für dich gilt, prüft die deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall.

Welchen Nachweis akzeptiert die Botschaft?

Die Auslandsvertretung verlangt einen anerkannten Sprachnachweis auf Niveau A1. Welche Zertifikate sie anerkennt, steht in den Merkblättern der jeweiligen Botschaft. Informiere dich dort direkt, bevor du einen Kurs oder eine Prüfung buchst. Die Botschaft entscheidet auch, ob ein bestimmtes Zertifikat ausreicht.

Was du jetzt tun kannst

Prüfe zuerst, ob du unter eine Ausnahme fällst. Dazu kannst du die Website der deutschen Botschaft in deinem Land aufrufen oder direkt dort nachfragen. Wenn du den Sprachnachweis brauchst, beginne frühzeitig mit dem Deutschlernen. Ein strukturierter Online-Kurs kann dir helfen, dich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten. Schaue dir zum Beispiel unseren A1-Kurs für den Familiennachzug an, der genau auf diese Anforderungen ausgerichtet ist.

Ob du für den Ehegattennachzug A1 nachweisen musst, hängt von deiner persönlichen Situation und den gesetzlichen Regelungen ab. Über das Visum entscheidet die deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall, oft unter Beteiligung der Ausländerbehörde. Stand: September 2026

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