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Als Paar A1 lernen: Wie der Ehepartner beim Üben hilft

· 7 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Sprachschmiede – Unterricht in deutscher Sprache und Aussprache

Du willst zu deinem Ehepartner nach Deutschland ziehen und weißt, dass dafür Deutsch auf Niveau A1 verlangt wird. Vielleicht lebst du noch im Ausland, und dein Mann oder deine Frau sucht von Deutschland aus nach Material, nach einem Kurs und nach einer Antwort auf die Frage: Wie schaffen wir das zusammen? Darum geht es hier – nicht um Prüfungstricks, sondern um ein Üben, das in einen normalen Alltag passt.

Kurz gesagt: Für den Ehegattennachzug verlangt das Aufenthaltsgesetz in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1. Der deutsche Ehepartner kann beim Üben viel bewirken, wenn er nicht den Lehrer spielt, sondern kurze, feste Übungszeiten einrichtet, im Alltag einfache Sätze benutzt und geduldig zuhört. Ob in deinem Fall ein Sprachnachweis verlangt wird und welcher Nachweis anerkannt wird, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung.

Warum A1 beim Ehegattennachzug verlangt wird

Das Aufenthaltsgesetz knüpft den Nachzug an einen Sprachnachweis. Welche Vorschrift gilt, hängt davon ab, zu wem du ziehst.

Nachzug zu einem deutschen Ehepartner

Beim Nachzug zum deutschen Ehepartner steht die Regel in § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG. Danach ist für das Visum in der Regel der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nötig.

Nachzug zu einem Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Beim Nachzug zu einem Ehepartner, der selbst Ausländer ist, steht die Regel in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG. Auch dort geht es um den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

Was „einfache Deutschkenntnisse“ bedeutet, ist in § 2 Abs. 9 AufenthG geregelt: Es ist das Niveau A1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen. A1 heißt: Du kannst dich mit einfachen Worten verständigen, dich vorstellen, Fragen zu deiner Person beantworten und kurze Bitten äußern. Das Gesetz nennt auch Ausnahmen vom Sprachnachweis. Welche davon auf dich zutrifft, prüft nicht dieser Text, sondern die deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall.

Was der deutsche Ehepartner beim Üben tun kann

Der wichtigste Beitrag ist nicht Grammatikunterricht, sondern Sprache im Alltag. Wer täglich ein paar einfache Sätze hört und selbst spricht, gewöhnt sich an Klang und Satzmelodie.

  • Immer wieder dieselben kurzen Fragen stellen und Antworten abwarten: Wie geht es dir? – Mir geht es gut.
  • Dinge benennen, die gerade da sind: Das ist der Tisch. Das ist die Tasche.
  • Langsam und deutlich sprechen, aber nicht ins Übertriebene fallen.
  • Auf Fragen des Lernenden eingehen, statt einen eigenen Lehrplan durchzuziehen.
  • Fortschritte benennen, auch kleine: „Letzte Woche hast du das noch nicht gesagt.“

Was du besser nicht machst

Die Lehrerrolle im eigenen Zuhause belastet meist beide Seiten. Diese Dinge helfen selten:

  • Jeden Fehler sofort verbessern. Besser: erst ausreden lassen, dann einen einzigen Punkt herausgreifen.
  • Lange Sitzungen von zwei Stunden ansetzen. Für Anfänger sind kurze Einheiten meist ergiebiger.
  • Mit Druck arbeiten oder an frühere Streitgespräche anknüpfen.
  • Das Sprechtempo erhöhen, um „echtes“ Deutsch zu zeigen.
  • Den Lernenden wie ein Kind behandeln. Er ist erwachsen und lernt eine Fremdsprache.

Feste, kurze Zeiten statt langer Sitzungen

Ein Anfänger braucht Wiederholung, nicht Umfang. Zwanzig Minuten jeden Tag bringen meist mehr als zwei Stunden am Sonntag. Legt eine Zeit fest, zu der beide wirklich können – zum Beispiel nach dem Abendessen oder morgens vor der Arbeit. Schreibt sie auf, damit sie nicht verhandelbar wird. Ein gemeinsamer Lernplan bis zum geplanten Prüfungsmonat hilft, den Überblick zu behalten.

Vier Übungen, die zu zweit gut funktionieren

  1. Vorstellen üben. Der Lernende stellt sich vor, der Partner hört zu und fragt nach: Wie heißt du? – Ich heiße … / Woher kommst du? – Ich komme aus … / Wo wohnst du? – Ich wohne in …
  2. Zahlen, Uhrzeit und Telefonnummern. Der Partner nennt eine Uhrzeit oder eine Nummer, der Lernende schreibt sie auf. Danach tauschen. Hier passieren erfahrungsgemäß viele Hörfehler.
  3. Bitten formulieren. Im Alltag höflich fragen: Kannst du das bitte wiederholen? / Sprich bitte langsamer. / Ich verstehe das nicht. Was bedeutet das?
  4. Kurze Mitteilungen schreiben. Der Lernende schreibt drei Sätze zu einem Anlass, der Partner liest und antwortet schriftlich. So wird das Schreiben zur Gewohnheit, ohne dass es nach Aufgabe klingt.

Fertige Übungen zu allen vier Prüfungsteilen findest du in der Übersicht der Übungen für A1 und Start Deutsch 1. Dort könnt ihr gezielt auswählen, was gerade schwerfällt.

Wenn ihr nicht im selben Land lebt

Viele Paare üben über Monate hinweg getrennt. Das funktioniert, wenn ihr euch auf kleine, regelmäßige Formate einigt:

  • Eine Sprachnachricht am Tag, in der der Lernende zwei bis drei Sätze über seinen Tag sagt.
  • Ein kurzes Telefonat oder Video am Abend, in dem nur Deutsch gesprochen wird – zehn Minuten reichen.
  • Eine feste Frage pro Woche, die der Partner immer wieder stellt, bis die Antwort sicher kommt.
  • Gemeinsames Hören eines kurzen Textes aus dem Modellsatz, danach erzählt der Lernende in eigenen Worten, worum es ging.

Der Modellsatz Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts, das die Prüfung anbietet, ist eine gute Grundlage, weil er zeigt, wie die Aufgaben aussehen. Die Prüfung selbst hat vier Teile: Hören mit circa 20 Minuten, Lesen mit circa 25 Minuten, Schreiben mit circa 20 Minuten und Sprechen mit circa 15 Minuten in der Gruppe, das aus drei Teilen besteht. So könnt ihr euer Üben an diesen Teilen ausrichten.

Was du jetzt tun kannst

  1. Klärt ehrlich, wie viel Zeit pro Woche realistisch ist, und tragt die Übungszeiten fest ein.
  2. Wählt aus der Übungsübersicht zwei Formate aus, die zu eurem Alltag passen, und übt sie regelmäßig.
  3. Fragt bei der deutschen Auslandsvertretung nach, welcher Sprachnachweis für euren Antrag verlangt wird und welche Unterlagen zum Sprachteil gehören.
  4. Prüft nach ein paar Wochen, ob sich euer Alltag verändert hat: Versteht der Lernende einfache Fragen ohne Nachfragen? Dann geht es voran.

Für den Ehegattennachzug verlangt das Aufenthaltsgesetz in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1 (§ 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG beim Nachzug zu Deutschen, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG beim Nachzug zu Ausländern, A1 nach § 2 Abs. 9 AufenthG). Der deutsche Ehepartner hilft am meisten, wenn er kurze, feste Übungszeiten schafft und im Alltag einfache Sätze spricht, statt Unterricht zu halten. Ob in deinem Fall ein Sprachnachweis verlangt wird und welcher Nachweis anerkannt wird, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall.

Stand: September 2026

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