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A1-Prüfung nicht bestanden: Was jetzt beim Ehegattennachzug zählt

· 6 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Sprachschmiede – Unterricht in deutscher Sprache und Aussprache

Du brauchst für den Ehegattennachzug einfache Deutschkenntnisse, und die A1-Prüfung ist nicht bestanden. Vielleicht liegt dein Visumantrag schon bei der deutschen Auslandsvertretung, vielleicht hast du dich gerade erst angemeldet. In beiden Fällen steht dieselbe Frage im Raum: Wie geht es jetzt weiter?

Kurz gesagt: Eine nicht bestandene A1-Prüfung ist kein Endpunkt. Du kannst erneut antreten und dich weiter vorbereiten. Was ein fehlender Sprachnachweis für deinen Visumantrag bedeutet, entscheidet im Einzelfall die deutsche Auslandsvertretung — nicht das Prüfungszentrum und nicht wir.

Was „nicht bestanden“ bei Start Deutsch 1 heißt

Start Deutsch 1 besteht aus vier Teilen. Nach dem Modellsatz des Goethe-Instituts, das die Prüfung gemeinsam mit telc entwickelt hat und anbietet, dauert das Hören rund 20 Minuten, das Lesen rund 25 Minuten und das Schreiben rund 20 Minuten. Das Sprechen findet in der Gruppe statt und dauert rund 15 Minuten mit drei Teilen.

Du musst nicht in jedem Teil fehlerfrei sein, und ein schwacher Teil allein sagt noch nichts über das Gesamtergebnis. Wie die einzelnen Teile gewichtet werden und ab wann die Prüfung insgesamt als bestanden gilt, steht in den Informationen des Prüfungsanbieters. Wenn du es genau wissen willst, frag in deinem Prüfungszentrum nach.

Nach der Prüfung bekommst du ein Ergebnis. Wer nicht bestanden hat, bekommt kein Zertifikat. Ein solches Zertifikat, etwa vom Goethe-Institut, von telc oder vom ÖSD, ist der übliche Nachweis für den Sprachteil des Visumantrags; welche Nachweise anerkannt werden, entscheidet die Auslandsvertretung.

Was das für den Visumantrag bedeutet

Beim Nachzug zu einem ausländischen Ehepartner steht der Sprachnachweis in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, beim Nachzug zu einem deutschen Ehepartner in § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG. Was mit „einfachen Deutschkenntnissen“ gemeint ist, steht in § 2 Abs. 9 AufenthG: das Niveau A1.

Wenn die Prüfung nicht bestanden ist, liegt dieser Nachweis zunächst nicht vor. Ob du ihn nachreichen kannst, ob das Verfahren wartet und welche Nachweise im Einzelfall anerkannt werden, prüft die deutsche Auslandsvertretung. Sie ist die zuständige Stelle, und nur sie kann deinen Fall beurteilen. Die Kontaktdaten deiner Vertretung findest du auf auswaertiges-amt.de.

Das Gesetz kennt Ausnahmen vom Sprachnachweis, etwa bei Krankheit oder Behinderung oder wenn es wegen besonderer Umstände im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sich vor der Einreise um einfache Deutschkenntnisse zu bemühen (§ 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Beim Nachzug zu einem deutschen Ehepartner hat das Bundesverwaltungsgericht zusätzlich entschieden, dass vom Sprachnachweis abzusehen ist, wenn zumutbare Bemühungen um einfache Deutschkenntnisse ein Jahr lang ohne Erfolg geblieben sind (Urteil vom 04.09.2012, 10 C 12.12). Ob so eine Ausnahme bei dir in Frage kommt, prüft die Auslandsvertretung. Bewahre deshalb Anmeldebestätigungen, Kursnachweise und Prüfungsergebnisse auf.

Deshalb gilt: Kläre die Frage nicht im Internet, sondern direkt bei der Vertretung, bei der dein Antrag läuft. Eine kurze, sachliche Nachfrage per E-Mail ist besser als eine Vermutung.

Erneut antreten: Was du selbst in der Hand hast

  • Neu anmelden: Du meldest dich im Prüfungszentrum erneut an. Termine, Anmeldefristen und Gebühren sind von Zentrum zu Zentrum verschieden — frag dort nach, wir nennen hier keine Zahlen.
  • Nicht sofort, aber gezielt: Zwischen zwei Versuchen liegt Lernzeit. Nutze sie für die Teile, die dir schwergefallen sind, statt einfach alles zu wiederholen.
  • Alle vier Teile üben: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen werden getrennt geprüft. Wer nur Vokabeln lernt, merkt das im Sprechen.
  • Ergebnis ansehen: Frag im Prüfungszentrum, in welchem Teil du schwach warst. Das ist die beste Information, die du für den zweiten Anlauf haben kannst.

Woran es oft gelegen hat

Wenn du unsicher warst, lag es häufig an einer dieser Stellen. Prüfe ehrlich, welche auf dich zutrifft.

  • Zahlen, Uhrzeiten, Namen im Hören: Sie klingen im Satz oft schnell und werden nur einmal gesagt. Übe sie einzeln, zum Beispiel: „Der Zug fährt um 14:30 Uhr.“ oder „Meine Telefonnummer ist 0 1 7 6 …“
  • Die kurze Mitteilung im Schreiben: Etwa 30 Wörter, ein Anlass, eine klare Aussage. Ein einfaches Muster hilft: „Liebe Frau Berger, ich kann am Montag nicht kommen. Ich bin krank. Viele Grüße, Ana“
  • Frei sprechen: Auswendig gelernte Sätze reichen nicht, wenn eine Frage dazwischenkommt. Übe kleine Sätze laut: „Ich wohne in einer kleinen Wohnung.“ „Ich arbeite als Verkäuferin.“
  • Zu wenig Hörzeit: Verstehen wächst durch Hören, nicht durch Lesen. Hör jeden Tag ein paar Minuten kurze, einfache Texte.

Wie du den zweiten Anlauf vorbereitest

Plane rückwärts von deinem Wunschtermin. Trage feste Lernzeiten in den Kalender ein — lieber täglich 20 Minuten als einmal pro Woche zwei Stunden. Verteile die Zeit auf alle vier Teile und wiederhole in der letzten Woche vor allem das Sprechen laut.

Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin Deutsch spricht, nutzt die gemeinsame Zeit für einfache Gespräche im Alltag: einkaufen, Termine, Wegbeschreibungen. Das ersetzt keinen Unterricht, macht aber das Sprechen leichter.

Was du jetzt tun kannst

  1. Frag im Prüfungszentrum nach dem nächsten Termin und danach, welcher Teil schwach war.
  2. Schreib eine kurze, sachliche E-Mail an die deutsche Auslandsvertretung, bei der dein Antrag liegt, und frag, wie mit dem fehlenden Nachweis umgegangen wird.
  3. Mach einen Lernplan für die Wochen bis zum neuen Termin.
  4. Übe strukturiert weiter — im Kurs Deutsch A1 für den Familiennachzug bereiten wir dich Schritt für Schritt auf alle vier Teile von Start Deutsch 1 vor.
  5. Bleib dran, auch wenn es sich zäh anfühlt: Der zweite Versuch ist ein normaler Teil des Wegs.

Eine nicht bestandene A1-Prüfung nimmt dir die Möglichkeit nicht, den Nachweis später zu erbringen: Du kannst erneut antreten und gezielt weiterlernen. Ob und wie dein Visumantrag mit einem späteren Nachweis weiterläuft, entscheidet im Einzelfall die deutsche Auslandsvertretung.

Stand: 11.10.2026

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