Welches A1-Zertifikat zählt beim Ehegattennachzug?
Du hast Deutsch bis A1 gelernt oder stehst kurz vor der Prüfung. Jetzt willst du wissen, ob dein Zertifikat bei der deutschen Auslandsvertretung zählt und ob du damit den Sprachnachweis für den Ehegattennachzug erbringst. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn sie gehört zum Einzelfall, den die Vertretung bearbeitet.
Kurz gesagt: Welche Sprachzertifikate anerkannt werden, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung. Verbindlich steht das im Merkblatt der jeweiligen Botschaft, das du auf ihrer Website (in der Regel unter diplo.de) findest. Verlass dich deshalb auf dieses Merkblatt und nicht auf allgemeine Listen aus dem Internet.
Warum die Auslandsvertretung entscheidet
Der Sprachnachweis ist Teil des Visumverfahrens. Das Verfahren führt die deutsche Auslandsvertretung im Land, in dem du den Antrag stellst. Sie prüft deine Unterlagen und entscheidet, welcher Nachweis in deinem Fall verlangt wird. Eine Stelle in Deutschland kann diese Entscheidung nicht für dich treffen, und wir als Sprachschule schon gar nicht.
Deshalb findest du hier keine Liste mit Zertifikaten und keine Länderübersicht. Solche Listen wären schnell veraltet und würden dir nicht helfen. Hilfreich ist nur eine Quelle: das Merkblatt deiner Vertretung.
Was im Aufenthaltsgesetz steht
Das Gesetz nennt die Anforderung, aber nicht das Zertifikat. Das ist der Grund, warum die Nachweisfrage bei der Vertretung liegt.
- Zieht dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin aus einem anderen Land nach Deutschland, steht die Anforderung an einfache Deutschkenntnisse in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG.
- Ist dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin Deutsche oder Deutscher, steht sie in § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG.
- Was „einfache Deutschkenntnisse“ bedeutet, steht in § 2 Abs. 9 AufenthG: das Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
Das Gesetz sagt also: A1. Es sagt nicht: genau dieses Zertifikat von genau dieser Stelle. Welcher Nachweis dir genügt, klärst du mit der Vertretung.
Wo du die verbindliche Auskunft bekommst
Die deutschen Auslandsvertretungen veröffentlichen auf ihren Websites (in der Regel unter diplo.de) Merkblätter zum Visumverfahren. Dort steht, welche Unterlagen zum Sprachnachweis gehören und welche Nachweise verlangt werden. Suche das Merkblatt der Vertretung, bei der du den Termin hast, und lies den Abschnitt zum Sprachnachweis.
Wenn dein Zertifikat dort nicht ausdrücklich genannt ist, frag nach. Am besten schriftlich, mit einer Kopie des Zertifikats und der Frage, ob es für den Sprachnachweis ausreicht. Die Antwort der Vertretung ist das, worauf du dich stützen kannst.
Sprachzertifikat und Teilnahmebescheinigung sind nicht dasselbe
Ein Sprachzertifikat entsteht aus einer Prüfung. Eine Teilnahmebescheinigung entsteht aus der Teilnahme an einem Kurs, ohne Prüfung. Ob eine Teilnahmebescheinigung im Visumverfahren ausreicht, entscheidet die Vertretung. Frag im Zweifel dort nach, statt dich auf eine Vermutung zu verlassen.
Worauf du beim Zertifikat achtest
Damit die Vertretung dein Zertifikat gut einordnen kann, sollte es klar erkennen lassen, welches Niveau geprüft wurde und welche Fertigkeiten geprüft wurden. Prüfe außerdem, ob dein Name genau so geschrieben ist wie im Pass, und ob das Ausstellungsdatum eingetragen ist.
Die Prüfung Start Deutsch 1 bietet unter anderem das Goethe-Institut an. Im Modellsatz des Goethe-Instituts sind vier Teile beschrieben: Hören mit circa 20 Minuten, Lesen mit circa 25 Minuten, Schreiben mit circa 20 Minuten und Sprechen mit circa 15 Minuten in der Gruppe mit drei Teilen. Welche Prüfung deine Vertretung verlangt, steht im Merkblatt. Wie die Prüfung aufgebaut ist, liest du auf unserer Seite Aufbau der Prüfung Start Deutsch 1.
Wenn du noch kein Zertifikat hast
Dann ist der Weg klar: Deutsch bis A1 lernen, Prüfung ablegen, Zertifikat bekommen. Wie lange das dauert, hängt von deiner Lernzeit und deinen Vorkenntnissen ab. Wie oft und wo du die Prüfung ablegen kannst, sagen dir die Prüfungsstellen in deinem Land. Wir nennen hier keine Termine und keine Kosten, weil sie sich von Ort zu Ort unterscheiden.
Was du jetzt tun kannst
- Öffne auf der Website deiner Vertretung (in der Regel unter diplo.de) das Merkblatt der Vertretung, bei der du den Termin hast.
- Notiere, welche Nachweise dort zum Sprachnachweis genannt werden.
- Vergleiche die Notiz mit deinem Zertifikat: Niveau A1, geprüfte Fertigkeiten, Name wie im Pass, Ausstellungsdatum.
- Passt etwas nicht zusammen, frag schriftlich bei der Vertretung nach.
- Übe weiter, damit du im Gespräch und in der Prüfung sicher wirst: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen.
Welches A1-Zertifikat für den Ehegattennachzug zählt, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung; verbindlich ist das Merkblatt deiner Botschaft. Wir bereiten dich auf die Prüfung Start Deutsch 1 vor und zeigen dir, was in den vier Teilen verlangt wird.
Stand: 11.10.2026
Im Einzelfall entscheidet die deutsche Auslandsvertretung.
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