Schreiben in Start Deutsch 1: Formular und kurze Mitteilung
Du brauchst für den Ehegattennachzug Deutsch auf dem Niveau A1, und beim Prüfungsteil Schreiben bist du unsicher, was dort eigentlich verlangt wird. Vielleicht suchst du auch als deutscher Ehepartner für deine Frau oder deinen Mann nach einer klaren Antwort. Über das Schreiben wird am seltensten gesprochen, dabei lässt es sich gut vorbereiten.
Kurz gesagt: Der Prüfungsteil Schreiben in Start Deutsch 1 besteht aus zwei Teilen. In Teil 1 füllst du ein Formular aus, in Teil 2 schreibst du eine kurze Mitteilung mit circa 30 Wörtern. Für den gesamten Teil Schreiben sind im Modellsatz des Goethe-Instituts circa 20 Minuten vorgesehen; das Goethe-Institut ist Herausgeber der Prüfung und des Modellsatzes.
Aus welchen Teilen besteht der Prüfungsteil Schreiben?
Die beiden Teile prüfen zwei verschiedene Dinge. Im ersten Teil zeigst du, dass du einem kurzen Text wichtige Angaben entnehmen und in ein Formular eintragen kannst. Im zweiten Teil zeigst du, dass du selbst ein paar Sätze zu einer Alltagssituation schreiben kannst.
Teil 1: Ein Formular ausfüllen
Du liest einen kurzen Text über eine andere Person, zum Beispiel einen Freund, und trägst die fehlenden Angaben in ein Formular ein, etwa Geburtsdatum, Anschrift oder Telefonnummer. Im Übungssatz des Goethe-Instituts sind es fünf Lücken. Es geht nicht um schöne Sätze, sondern darum, dass du die richtigen Felder findest und leserlich einträgst. Schreib deutlich und nicht zu klein, damit jede Ziffer und jeder Buchstabe klar erkennbar ist.
Teil 2: Eine kurze Mitteilung mit circa 30 Wörtern
Du liest eine kurze Situation und schreibst dazu eine Mitteilung mit circa 30 Wörtern. In der Aufgabe steht, worum es geht und welche Punkte in deinem Text vorkommen sollen. Eine Anrede und ein Gruß gehören zu einer Mitteilung dazu, so wie im Alltag auch.
Was beim Formular ausfüllen zählt
Viele Fehler in Teil 1 entstehen nicht durch fehlendes Deutsch, sondern durch Eile. Lies zuerst die Überschriften der Felder, erst dann trägst du etwas ein. Achte darauf, ob nach dem Vornamen oder nach dem Nachnamen gefragt wird, und ob ein Datum als Tag, Monat und Jahr einzutragen ist.
Zahlen und Buchstaben sind hier wichtiger als ganze Sätze. Übe deshalb, deinen Namen laut zu buchstabieren und deine Telefonnummer in Ziffern zu schreiben. Genau diese Fertigkeiten brauchst du auch im Prüfungsteil Hören, wenn Zahlen, Uhrzeiten und Namen vorkommen.
Wie du eine kurze Mitteilung mit circa 30 Wörtern schreibst
Eine Mitteilung besteht aus drei Bausteinen: Anrede, Inhalt, Gruß. Für den Inhalt reichen zwei bis drei kurze Sätze. Schreibe lieber einfache, klare Sätze als einen langen, verschachtelten Satz. Wenn dir ein Wort fehlt, umschreibe es mit Wörtern, die du sicher kennst.
- Liebe Anna, – die Anrede beginnt mit einem großen Buchstaben und endet mit einem Komma.
- ich kann am Samstag leider nicht kommen. – ein kurzer Satz mit einer klaren Aussage.
- Ich muss am Samstag arbeiten. – die Begründung, ebenfalls kurz.
- Kannst du mir bitte helfen? – eine Bitte mit „bitte“ klingt freundlich.
- Viele Grüße – der Gruß steht am Ende, danach folgt dein Name.
Zähle nach dem Schreiben deine Wörter. So merkst du, ob du bei circa 30 Wörtern liegst oder ob du noch etwas ergänzen kannst. Lies den Text danach einmal langsam durch und prüfe, ob du alle Punkte aus der Aufgabe erwähnt hast.
Warum Verständlichkeit wichtiger ist als Perfektion
Eine kurze Mitteilung muss nicht fehlerfrei sein. Wichtiger ist, dass der Leser versteht, was du meinst: Wer schreibt, an wen, und worum geht es. Kleine Fehler in der Endung oder im Artikel machen einen Text selten unverständlich. Wenn du unsicher bist, wähle die einfachere Formulierung, die du sicher beherrschst.
Was der Sprachnachweis mit dem Visum zu tun hat
Beim Nachzug zur Ehefrau oder zum Ehemann, die oder der selbst Ausländerin oder Ausländer ist, verlangt § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG in der Regel einfache Deutschkenntnisse. Beim Nachzug zu einer deutschen Ehefrau oder einem deutschen Ehemann steht die Regelung in § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG. Was „einfache Deutschkenntnisse“ bedeutet, ist in § 2 Abs. 9 AufenthG geregelt: Sie entsprechen dem Niveau A1.
Der Nachweis über diese Kenntnisse gehört zum Sprachteil des Visumantrags. Welcher Nachweis im Einzelfall verlangt wird und welche Zertifikate die jeweilige Vertretung anerkennt, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung; die Merkblätter findest du auf auswaertiges-amt.de. Dieser Artikel erklärt nur, was in der Prüfung selbst verlangt wird, und prüft keinen Einzelfall.
Was du jetzt tun kannst
- Sieh dir den Modellsatz Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts an und lies den Teil Schreiben in Ruhe durch. So kennst du die Aufgabenstellung, bevor du übst.
- Fülle ein Formular mit deinen eigenen Daten aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer. Buchstabiere deinen Namen dabei laut.
- Schreibe jeden Tag eine kurze Mitteilung mit circa 30 Wörtern zu einer Alltagssituation: absagen, sich entschuldigen, sich bedanken, nach dem Weg fragen.
- Zähle die Wörter und lies deinen Text einmal laut vor. Was du beim Vorlesen selbst nicht verstehst, schreibst du beim nächsten Mal einfacher.
- Für den Nachweis: Sieh im Merkblatt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nach und frag dort nach, wenn unklar ist, welcher Sprachnachweis verlangt wird.
Zum Üben der beiden Teile findest du hier eine passende Seite: Schreiben Teil 1 und 2 üben: Formular ausfüllen, kurze Mitteilung mit circa 30 Wörtern.
Schreiben in Start Deutsch 1 besteht aus zwei Teilen: einem Formular und einer kurzen Mitteilung mit circa 30 Wörtern, für die im Modellsatz des Goethe-Instituts insgesamt circa 20 Minuten vorgesehen sind. Wenn du beide Teile regelmäßig mit eigenen Daten und kurzen Alltagstexten übst, gehst du vorbereitet in die Prüfung.
Stand: 13.10.2026
Ob und welcher Sprachnachweis in deinem Fall verlangt wird, entscheidet im Einzelfall die deutsche Auslandsvertretung.
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