Start Deutsch 1: Aufbau der Prüfung in vier Teilen
Du brauchst für den Ehegattennachzug Deutsch auf Niveau A1, und irgendwann liegt das Anmeldeformular für die Prüfung vor dir. Vielleicht suchst du aber auch für deine Partnerin oder deinen Partner und willst zuerst verstehen, was bei Start Deutsch 1 überhaupt geprüft wird. Dann hilft es, die Prüfung als Ganzes zu sehen, statt nur einzelne Aufgaben zu üben.
Start Deutsch 1 besteht aus vier Teilen: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Jeder Teil hat eine eigene Zeitvorgabe und eigene Aufgaben. Die mündliche Prüfung findet in einer Gruppe statt und hat drei Teile.
Die vier Teile und ihre Zeit
Der Modellsatz von Start Deutsch 1, den das Goethe-Institut als Herausgeber der Prüfung veröffentlicht, nennt vier Teile mit diesen Zeiten:
- Hören: circa 20 Minuten
- Lesen: circa 25 Minuten
- Schreiben: circa 20 Minuten
- Sprechen: circa 15 Minuten, in der Gruppe, mit drei Teilen
Addierst du die vier Teile, kommst du auf rund 80 Minuten reine Prüfungszeit. Die Zeiten sind Richtwerte. Wie ein Prüfungstag abläuft, sagt dir die Stelle, bei der du dich zur Prüfung anmeldest.
Was in Hören und Lesen verlangt wird
In beiden Teilen gehst du mit Alltagsdeutsch um. Du hörst kurze Ansagen und Gespräche und liest kurze Texte aus dem Alltag. Du musst nichts übersetzen und nichts frei formulieren. Du zeigst, dass du verstehst, worum es geht.
Für die Vorbereitung heißt das: Hören und Lesen übst du am besten mit denselben Wörtern, die du auch selbst benutzt. Wer die Wörter für Wohnen, Familie und Uhrzeit kennt, versteht auch die kurzen Texte dazu.
Schreiben: ein Formular und eine kurze Mitteilung
Im Teil Schreiben füllst du ein Formular aus und schreibst eine kurze Mitteilung mit circa 30 Wörtern. Beides sind Aufgaben, die dir im Alltag wieder begegnen: Angaben zur Person eintragen und jemandem kurz etwas mitteilen.
Für die kurze Mitteilung reichen einfache Sätze. Zum Beispiel: Ich komme am Montag um zehn Uhr. Oder: Kannst du bitte Brot kaufen?
Sprechen: drei Teile in der Gruppe
Die mündliche Prüfung dauert circa 15 Minuten und findet in einer Gruppe statt. Sie hat drei Teile: sich vorstellen, um Informationen bitten und Bitten formulieren. Du sprichst also nicht allein, sondern mit anderen Teilnehmenden.
Auch hier genügen einfache Sätze. Zum Beispiel: Ich heiße Ana und komme aus Spanien. Oder als Frage: Wie heißt du? Und für eine Bitte: Können Sie das bitte wiederholen?
Wie die vier Teile zusammenhängen
Alle vier Teile drehen sich um dieselbe Art von Sprache: kurze, klare Sätze aus dem Alltag. Wer sich vorstellen kann, kann auch ein Formular ausfüllen. Wer Uhrzeiten versteht, versteht auch eine Ansage am Telefon. Deshalb lohnt es sich, die Teile nicht getrennt zu betrachten, sondern mit denselben Wörtern und Sätzen in allen vier Bereichen zu üben.
Was das für den Ehegattennachzug bedeutet
Für den Ehegattennachzug ist der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse verlangt; einfache Deutschkenntnisse entsprechen dem Niveau A1. Das steht in § 2 Abs. 9 AufenthG. Beim Nachzug zu einem ausländischen Ehepartner findest du die Anforderung in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, beim Nachzug zu einem deutschen Ehepartner in § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG.
Welche Zertifikate die deutsche Auslandsvertretung im Einzelfall anerkennt und welche Unterlagen sie zum Sprachteil sehen will, entscheidet die Vertretung selbst. Sie veröffentlicht dazu Merkblätter auf ihrer eigenen Seite; die Übersicht findest du auf auswaertiges-amt.de. Ob du die Prüfung ablegen musst oder eine Ausnahme greift, klärst du dort und nicht über einen Artikel.
Was du jetzt tun kannst
- Lies den Modellsatz von Start Deutsch 1 einmal komplett durch, damit du alle vier Teile kennst.
- Prüfe mit dem A1-Check, wo du gerade stehst: acht Aufgaben aus allen vier Prüfungsteilen, mit Ergebnis und nächstem Schritt.
- Plane feste Lernzeiten für alle vier Teile ein, nicht nur für den Teil, der dir am schwersten fällt.
- Kümmere dich früh um Anmeldung und Unterlagen. Termine und Gebühren sind je nach Anbieter und Land verschieden; frag bei der Stelle nach, bei der du die Prüfung ablegen willst, und bei der deutschen Auslandsvertretung für deinen Visumantrag.
Start Deutsch 1 besteht aus vier Teilen: Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Für den Ehegattennachzug zählt der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nach § 2 Abs. 9 AufenthG; im Einzelfall entscheidet die deutsche Auslandsvertretung.
Stand: 16.10.2026
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